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Organspende ist auch eine Frage der Religion
Artikel von Margit Schramm, Stuttgarter Nachrichten vom 31. Mai 2000

Rund 20000 Fragen zur Organspende beantwortet der Arbeitskreis Organspende (AKO) jährlich. Eine Frage, die immer wieder gestellt wird, betrifft die Einstellung der Kirche zur Organspende - eine Frage, die nicht für alle Glaubensgemeinschaften einheitlich beantwortet werden kann. In Deutschland gibt es 27,7 Millionen evangelische, 27,5 Millionen katholische und rund 1,2 Millionen orthodoxe Christen. Außerdem leben hier mehr als drei Millionen Muslime, 80000 Menschen jüdischen Glaubens und rund 200000 Buddhisten.

Wie stehen diese Religionen dem Thema Organspende gegenüber?
"Die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ist ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten", so die Haltung der evangelischen und katholischen Kirche in ihrer "Gemeinsamen Erklärung" von 1990. Organtransplantationen sind ethisch gerechtfertigt, weil sie das Leben eines anderen Menschen retten, Leid lindern und Lebensqualität verbessern. Angehörige, die die Einwilligung zu einer Organspende geben, handeln "ethisch verantwortlich".

Beide großen Kirchen erkennen den Hirntod als Todeszeitpunkt des Menschen an, der Voraussetzung für eine Organentnahme ist. Die Feststellung des Todes und die Verfahrensregeln zur Feststellung sind durch die Bundesärztekammer in Richtlinien festgelegt. Funktionsfähige Organe können nach dieser "unaufhebbaren Trennung vom irdischen Leben" dem Leib entnommen und anderen schwerkranken Menschen eingepflanzt werden. Der Glaube an die Auferstehung der Toten steht einer Organspende nicht im Wege, denn die Auferweckung ist "Tat und Wunder Gottes" und setzt nicht das Vorhandensein eines unversehrten Leichnams voraus. Grundsätzlich stimmt dieser Haltung auch die Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland (KOKID) zu. Allerdings, so der KOKID-Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Anastasios Kallis, setze dies die Achtung vor der Würde des Menschen voraus: "Der Leichnam darf nicht zu einem Ersatzteillager in der Art eines ausgemusterten Fahrzeugs degradiert werden, das kommerziellen Zwecken dient."

Auch wenn nach buddhistischem Glauben der Sterbeprozess eines Menschen sehr viel länger dauert, als von außen zu sehen ist, erkennen die meisten Buddhisten als Voraussetzung für eine Organspende den Hirntod als Tod des Menschen an. "Wir richten uns nach den Gesetzen des Landes, in dem wir leben", so Christa Bentenrieder, Geschäftsführerin der Deutschen Buddhistischen Union (DBU). Jeder Buddhist müsse aber grundsätzlich seine eigene Haltung dazu finden, denn im Buddhismus gebe es keine Autorität, die vorschreibt, was zu tun ist. Die meisten tibetisch-buddhistischen Anhänger in Deutschland sehen Organspende allerdings durchaus kritisch. Denn hier gilt die Regel, einen Toten möglichst lange liegen zu lassen, um seinen Sterbeprozess nicht zu stören. Andererseits, so Christa Bentenrieder, "ist es eben gerade auch buddhistisch, diese Störung nicht so wichtig zu nehmen, wenn durch eine Organspende anderes Leben gerettet werden kann. Denn das gilt als höchster Akt tätigen Mitgefühls." Zu den Grundsätzen im Buddhismus gehört neben dem Geben, Teilen und der Solidarität auch, dass der Mensch nicht mit seinem Körper identifiziert ist und sich nicht an ihn klammert. Das gilt für den Spender, ebenso aber auch für den Empfänger.

Der Islam erlaubt die Organspende ebenfalls, wenn sie die einzig möglich lebensrettende Behandlung für den Empfänger ist. Voraussetzung ist auch hier wie im deutschen Transplantationsgesetz: Der Tod des Menschen und die ausdrückliche Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen. Sunniten und Schiiten unterscheiden sich in der praktischen Konsequenz jedoch erheblich: Während die Sunniten (in Deutschland rund drei Millionen) auch bei Nicht-Muslimen als Spender wie als Empfänger in Frage kommen können, dürfen die Schiiten (in Deutschland rund 100000) ihre Organe nur einem anderen Muslim spenden. Organe empfangen dürfen sie dagegen auch von Andersgläubigen. "Kinder und entmündigte Personen", so Dr. Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, "sind als Organspender dagegen immer ausgenommen. Hier reicht die Zustimmung von Erziehungsberechtigten oder dem Vormund nicht aus."

Im jüdischen Glauben gilt ein Mensch erst dann als tot, wenn er nicht mehr atmet und keinen Pulsschlag mehr hat. "Dem Hirntod", so der baden-württembergische Landesrabbiner Dr. Joel Berger, "wird in der Halacha, der verbindlichen jüdischen Gesetzesauslegung, keinerlei Bedeutung beigemessen." Organspenden wie im Transplantationsgesetz beschrieben sind damit nach jüdischem Glauben nicht erlaubt. Die Transplantation einer Hornhaut von einem Toten ist dagegen gestattet. Erlaubt sind auch Transplantationen von sich regenerierenden Substanzen vom lebenden Menschen, wie z.B. Blutspenden, Haut- und Knochenmarktransplantate. Auch die Lebendspende einer Niere ist mit dem jüdischem Glauben zu vereinbaren, allerdings nur, wenn die Gefahr für den Spender sehr gering und die Transplantation für den Empfänger lebensrettend ist, sie also nicht "nur" der besseren Lebensqualität dient.

"Es gibt viele Fragen, die ein Mensch erst einmal für sich klären muss, bevor er sich für oder gegen eine Organspende entscheiden kann", so Anna Viek vom AKO. Die Frage, ob eine Organspende mit der eigenen Religion zu vereinbaren ist, ist nur eine davon. "Wir versuchen jedem die Informationen zur Verfügung zu stellen, die er für seine persönliche Entscheidung braucht."

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